Zuständigkeit Unterhalt

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Mieter*innen

Reparaturen und Unterhalt an der Wohnung sind eine Gegenpflicht des Vermieters für den Mietzins.

Als Mieter*in musst du kleine Mängel in der Wohnung selbst beheben, wenn das mühelos «von Hand» geht und nicht zu aufwändig ist. Im Fachjargon heisst das «kleiner Unterhalt». Zu diesem gehören z.B.: Entstopfen des Abwassersyphons beim Lavabo (sofern er mit einfachen Handgriffen geöffnet werden kann), Backbleche oder Duschschläuche ersetzen. Die Grenze für Kosten, die du für einen kleinen Unterhalt bezahlen musst, liegen bei ca. 150 Franken.

Genauere Informationen findest du unter: www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/kleinreparaturen-ersatzteile.html

Siehe auch: Regelungen Vermietung: Unterhalt und Änderungen des Mietobjekts


BG Unterhalt

Die BG Unterhalt kümmert sich um kleinere Reparaturen im Haus, für die nicht extra ein*e Spezialist*in bestellt werden muss. Ob etwas direkt repariert werden kann, hängt vom Problem und auch von der Verfügbarkeit der Leute der Unterhalts-Gruppe ab.


Bei kleineren Schäden und Problemen fragst du also am besten zuerst die BG Unterhalt an, diese kann beurteilen, ob sie dir helfen kann, oder ob ein Schaden der Hauswartung auf der Geschäftsstelle gemeldet werden muss.


Kontakt: Samuel Iseli, Reini Elsener, Sabah de Baan


Hauswartung (Geschäftsstelle)

Bei Schadensfällen, die weder du noch jemand von der BG Unterhalt beheben können, wendest du dich an die Hauswartung der Genossenschaft. Sherif Nuhiji oder Javier Yuste werden sich dann der Sache annehmen. Hierfür schreibst du eine E-Mail an:  reparaturen@kraftwerk1.ch


Deine Meldung muss beinhalten:

-        Beschreibung des Schadens

-        deine Wohnungsnummer

-        deine Kontaktangaben

-        ein Foto des Schadens


In dringenden Fällen kannst du der Hauswartung auch anrufen unter:

Tel. +41 (0)79 800 42 10

Die Kontaktdaten der Hauswartung findest du auch auf der Startseite von beUnity.