Plenum

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Auftrag

Das Plenum ist die Versammlung der Hausleute und das oberste Organ der Siedlung Kraftwerk1 Heizenholz.

Ausgehend von «Art. 48 Siedlungsorganisationen» der Statuten der Genossenschaft Kraftwerk1 wird für das Plenum Folgendes geregelt:

Das Plenum ist zuständig für Fragen des sozialen Zusammenlebens, einschliesslich ökologischer Aspekte im Heizenholz. Dazu gehören:

-        Austausch von Anliegen und Ideen, die das Zusammenleben verbessern

-        Organisation von Betriebsgruppen (BGs) und Arbeitsgruppen (AGs)

-        Durchführung gemeinschaftlicher Aktivitäten


Das Plenum arbeitet an der Vernetzung des Heizenholz’ mit der Genossenschaft Kraftwerk1 und mit der Nachbarschaft.

Das Plenum wird effizient und partizipativ durchgeführt.

Kinder und Jugendliche werden bei den Themen, die sie betreffen, aktiv einbezogen.

Aufgaben

Aufgaben des Plenums sind:

  • Siedlungsrelevante Informationen vermitteln

-        Beschlüsse fassen zu Grundsätzen und zur Alltagsgestaltung der Siedlung Heizenholz

-        Betriebs- und Arbeitsgruppen bilden und beauftragen

-        Bestimmen, wie die Spiritbeiträge im Gemeinschaftsfonds verwendet werden sollen und Budgets für Betriebs- und Arbeitsgruppen verabschieden

-        Rechnungen von Betriebs- und Arbeitsgruppen und des Hausrats  abnehmen

-        gemeinschaftliche Aktionstage für saisonale Arbeiten (z.B. Gestaltungs- oder Reinigungsarbeiten)  in der Liegenschaft oder im Aussenraum festlegen und organisieren

-        den  Hausrat wählen und beauftragen

-        Aufträge für den Hausrat festlegen

-        die Soziokratie-Delegierten wählen und beauftragen

-     die Vermietungskommission wählen

-        über allfällige neue Projekte entscheiden

Organisation

  • Teilnahme: Die Teilnahme am Plenum ist eine wichtige Voraussetzung für unser Zusammenleben, da das Plenum der Ort ist, wo viele Informationen vermittelt und wichtige Angelegenheiten diskutiert und entschieden werden.
  • Ordentliche/ausserordentliche Plenen: Jährlich  finden vier ordentliche Plenen statt. Bei Bedarf können ausserordentliche Plenen einberufen werden. Ein ausserordentliches Plenum kann einberufen werden:

-        von mindestens einem Viertel der Hausleute

-        vom Hausrat, durch gemeinsamen Antrag aller Hausrat-Mitglieder

  • Einladung: Die Einladung zum Plenum mit einer Traktandenliste erfolgt spätestens zwei Wochen vor dem Plenum.
  • Vertretung: Hausleute können sich gegenseitig vertreten lassen. Eine Person darf jeweils nur eine andere Person vertreten. Traktanden müssen von der Person präsentiert werden, die das Traktandum eingereicht hat. Ist sie abwesend, wird das Traktandum vertagt.
  • Entscheide: Für Entscheide des Plenums ist grundsätzlich keine Mindestanzahl anwesender Hausleute erforderlich. Gefällte Entscheide der Anwesenden sind gültig.

-        Bei den Bewohner*innen verfügt jede Person (inkl. Kinder) über eine Stimme.

-        Bei den Mieter*innen von Ateliers verfügt jedes Atelier über eine Stimme.

-        Entscheide benötigen eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.