Hausrat

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Konstituierung und Auftrag

Der Hausrat

-        besteht aus drei bis fünf Hausleuten.

-        wird vom Plenum gewählt.

-        erhält Mandate und spezifische Aufträge vom Plenum.

-        kann innerhalb seines Auftrags selber Initiativen ergreifen und aktiv werden.

-        verteilt und organisiert seine Aufgaben autonom innerhalb des Hausrats.

-        wird für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt, welche nach Ablauf maximal zwei Mal verlängert werden kann, bis auf die maximale Dauer von 6 Jahren.

Die Arbeit des Hausrats wird nicht entlöhnt.

 

Aufgaben

Aufgaben des Hausrats sind:

-        ordentliche und ausserordentliche Plenen einberufen

-        4 Wochen vor dem Plenum zur Einreichung von Traktanden aufrufen

-        2 Wochen vor dem Plenum die Einladung mit Traktanden verschicken

-        das Plenum leiten und protokollieren und das Protokoll auf beUnity publizieren

-        als Schnittstelle für den Informationsfluss zwischen Hausleuten sowie Betriebsgruppen (BGs) und Arbeitsgruppen (AGs) fungieren

-        Informationen, Anträge und Beschlüsse von Betriebs- und Arbeitsgruppen und dem Plenum je nach Bedarf an die Geschäftsstelle von KraftWerk1 weiterleiten

-        Informationen, Anträge und Beschlüsse der Geschäftsstelle von KraftWerk1 an die Hausleute, das Plenum sowie die Betriebs- und Arbeitsgruppen weiterleiten

-        Informationen, Anliegen und Fragen des ZKJs weiterleiten oder beantworten

-        von den Betriebs- und Arbeitsgruppen Abrechnungen – und falls verlangt – Tätigkeitsberichte einfordern und kontrollieren

-        den Gemeinschaftsfonds verwalten und die Buchhaltung für die Siedlungsorganisation führen

-        gegenüber dem Plenum einen jährlichen Finanzbericht vorlegen

Hausrat: Yves Egli, Ulrich Straub, Julia Weber

Protokolle Plenum: unter beUnity> Dateien> Siedlung Heizenholz>  Plenum