Generalversammlung

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Die Generalversammlung (GV) ist eine Versammlung, die ein Mal im Jahr in der ersten Jahreshälfte stattfindet. Es sind alle Genossenschafter*innen dazu eingeladen; die Einladung muss mindestens zehn Tage im Voraus geschehen.

An der GV werden u.a. der Vorstand gewählt, das Jahresbudget und der Jahresbericht abgenommen, Jahresrückblicke aus den einzelnen Siedlungen geteilt und vieles mehr. Es wird berichtet, gemeinsam entschieden und abgestimmt. Die GV von Kraftwerk1 findet an unterschiedlichen Orten statt und wird meistens begleitet von gemeinsamem Essen und von einer gemeinsamen Unternehmung. So fühlt sich die GV nicht nur wie ein bürokratisches Organ an, sondern wie eine gemeinsame Aktion.

Neben der ordentlichen GV kann bei Bedarf auch einmal eine ausserordentliche GV stattfinden. Dies z.B., wenn ein grösseres Projekt ansteht, für das schon vor der ordentlichen GV Diskussion und Beschlüsse nötig sind.

Genaueres zur Generalversammlung findest du in den Statuten.

Kraftwerk1-Statuten_GV_170617.pdf

Hier findest du die Jahresberichte der Genossenschaft: Kraftwerk1 | Dokumente