Hausrat
Konstituierung und Auftrag
Der Hausrat
- besteht aus drei bis fünf Hausleuten.
- wird vom Plenum gewählt.
- erhält Mandate und spezifische Aufträge vom Plenum.
- kann innerhalb seines Auftrags selber Initiativen ergreifen und aktiv werden.
- verteilt und organisiert seine Aufgaben autonom innerhalb des Hausrats.
- wird für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt, welche nach Ablauf maximal zwei Mal verlängert werden kann, bis auf die maximale Dauer von 6 Jahren.
Die Arbeit des Hausrats wird nicht entlöhnt.
Aufgaben
Aufgaben des Hausrats sind:
- ordentliche und ausserordentliche Plenen einberufen
- 4 Wochen vor dem Plenum zur Einreichung von Traktanden aufrufen
- 2 Wochen vor dem Plenum die Einladung mit Traktanden verschicken
- das Plenum leiten und protokollieren und das Protokoll auf beUnity publizieren
- als Schnittstelle für den Informationsfluss zwischen Hausleuten sowie Betriebsgruppen (BGs) und Arbeitsgruppen (AGs) fungieren
- Informationen, Anträge und Beschlüsse von Betriebs- und Arbeitsgruppen und dem Plenum je nach Bedarf an die Geschäftsstelle von KraftWerk1 weiterleiten
- Informationen, Anträge und Beschlüsse der Geschäftsstelle von KraftWerk1 an die Hausleute, das Plenum sowie die Betriebs- und Arbeitsgruppen weiterleiten
- Informationen, Anliegen und Fragen des ZKJs weiterleiten oder beantworten
- von den Betriebs- und Arbeitsgruppen Abrechnungen – und falls verlangt – Tätigkeitsberichte einfordern und kontrollieren
- den Gemeinschaftsfonds verwalten und die Buchhaltung für die Siedlungsorganisation führen
- gegenüber dem Plenum einen jährlichen Finanzbericht vorlegen
Hausrat: Yves Egli, Ulrich Straub, Julia Weber
Protokolle Plenum: unter beUnity> Dateien> Siedlung Heizenholz> Plenum