Organisation Siedlung Heizenholz: Unterschied zwischen den Versionen
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== | == Kommunikation Heizenholz == | ||
“Kommunikation Heizenholz” beschreibt alles Wissenswerte zu '''Informationskanälen''' in unserer Siedlung: die beUnity-Plattform sowie die Anschlagbretter und andere passende Orte im Haus. | |||
Geht es um '''Probleme bei der Kommunikation''' (z.B. zwischen einzelnen Bewohner*innnen oder innerhalb einer WG), welche die Betroffenen nicht lösen konnten, finden sich Informationen unter “Vermittlung bei Konflikten”. | |||
== | == Plenum == | ||
=== Auftrag === | |||
Das Plenum ist die Versammlung der Hausleute und das oberste Organ der Siedlung Kraftwerk1 Heizenholz. | |||
Ausgehend von «Art. 48 Siedlungsorganisationen» der Statuten der Genossenschaft Kraftwerk1 wird für das Plenum Folgendes geregelt: | |||
Das Plenum ist zuständig für Fragen des sozialen Zusammenlebens, einschliesslich ökologischer Aspekte im Heizenholz. Dazu gehören: | |||
- Austausch von Anliegen und Ideen, die das Zusammenleben verbessern | |||
- Organisation von Betriebsgruppen (BGs) und Arbeitsgruppen (AGs) | |||
- Durchführung gemeinschaftlicher Aktivitäten | |||
Das Plenum arbeitet an der Vernetzung des Heizenholz’ mit der Genossenschaft Kraftwerk1 und mit der Nachbarschaft. | |||
Das Plenum wird effizient und partizipativ durchgeführt. | |||
Kinder und Jugendliche werden bei den Themen, die sie betreffen, aktiv einbezogen. | |||
=== Aufgaben === | |||
Aufgaben des Plenums sind: | |||
* Siedlungsrelevante Informationen vermitteln | |||
* Beschlüsse fassen zu Grundsätzen und zur Alltagsgestaltung der Siedlung Heizenholz | |||
* Betriebs- und Arbeitsgruppen bilden und beauftragen | |||
* Bestimmen, wie die Spiritbeiträge im Gemeinschaftsfonds verwendet werden sollen und Budgets für Betriebs- und Arbeitsgruppen verabschieden | |||
* Rechnungen von Betriebs- und Arbeitsgruppen und des Hausrats abnehmen | |||
* gemeinschaftliche Aktionstage für saisonale Arbeiten (z.B. Gestaltungs- oder Reinigungsarbeiten) in der Liegenschaft oder im Aussenraum festlegen und organisieren | |||
* den Hausrat wählen und beauftragen | |||
* Aufträge für den Hausrat festlegen | |||
* die Soziokratie-Delegierten wählen und beauftragen | |||
* die Vermietungskommission wählen | |||
* über allfällige neue Projekte entscheiden | |||
=== Organisation === | |||
* '''Teilnahme:''' Die Teilnahme am Plenum ist eine wichtige Voraussetzung für unser Zusammenleben, da das Plenum der Ort ist, wo viele Informationen vermittelt und wichtige Angelegenheiten diskutiert und entschieden werden. | |||
* '''Ordentliche/ausserordentliche Plenen:''' Jährlich finden vier ordentliche Plenen statt. Bei Bedarf können ausserordentliche Plenen einberufen werden. Ein ausserordentliches Plenum kann einberufen werden: | |||
- von mindestens einem Viertel der Hausleute | |||
- vom Hausrat, durch gemeinsamen Antrag aller Hausrat-Mitglieder | |||
* '''Einladung:''' Die Einladung zum Plenum mit einer Traktandenliste erfolgt spätestens zwei Wochen vor dem Plenum. | |||
* '''Vertretung:''' Hausleute können sich gegenseitig vertreten lassen. Eine Person darf jeweils nur eine andere Person vertreten. Traktanden müssen von der Person präsentiert werden, die das Traktandum eingereicht hat. Ist sie abwesend, wird das Traktandum vertagt. | |||
* '''Entscheide:''' Für Entscheide des Plenums ist grundsätzlich keine Mindestanzahl anwesender Hausleute erforderlich. Gefällte Entscheide der Anwesenden sind gültig. | |||
- Bei den Bewohner*innen verfügt jede Person (inkl. Kinder) über eine Stimme. | |||
- Bei den Mieter*innen von Ateliers verfügt jedes Atelier über eine Stimme. | |||
- Entscheide benötigen eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. | |||
== Hausrat == | |||
=== Konstituierung und Auftrag === | |||
Der Hausrat | |||
- besteht aus drei bis fünf Hausleuten. | |||
- wird vom Plenum gewählt. | |||
- erhält Mandate und spezifische Aufträge vom Plenum. | |||
- kann innerhalb seines Auftrags selber Initiativen ergreifen und aktiv werden. | |||
- verteilt und organisiert seine Aufgaben autonom innerhalb des Hausrats. | |||
- wird für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt, welche nach Ablauf maximal zwei Mal verlängert werden kann, bis auf die maximale Dauer von 6 Jahren. | |||
Die Arbeit des Hausrats wird nicht entlöhnt. | |||
=== Aufgaben === | |||
Aufgaben des Hausrats sind: | |||
- ordentliche und ausserordentliche Plenen einberufen | |||
- 4 Wochen vor dem Plenum zur Einreichung von Traktanden aufrufen | |||
- 2 Wochen vor dem Plenum die Einladung mit Traktanden verschicken | |||
- das Plenum leiten und protokollieren und das Protokoll auf beUnity publizieren | |||
- als Schnittstelle für den Informationsfluss zwischen Hausleuten sowie Betriebsgruppen (BGs) und Arbeitsgruppen (AGs) fungieren | |||
- Informationen, Anträge und Beschlüsse von Betriebs- und Arbeitsgruppen und dem Plenum je nach Bedarf an die Geschäftsstelle von KraftWerk1 weiterleiten | |||
- Informationen, Anträge und Beschlüsse der Geschäftsstelle von KraftWerk1 an die Hausleute, das Plenum sowie die Betriebs- und Arbeitsgruppen weiterleiten | |||
- Informationen, Anliegen und Fragen des ZKJs weiterleiten oder beantworten | |||
- von den Betriebs- und Arbeitsgruppen Abrechnungen – und falls verlangt – Tätigkeitsberichte einfordern und kontrollieren | |||
- den Gemeinschaftsfonds verwalten und die Buchhaltung für die Siedlungsorganisation führen | |||
- gegenüber dem Plenum einen jährlichen Finanzbericht vorlegen | |||
'''Hausrat:''' Yves Egli, Ulrich Straub, Julia Weber | |||
'''Protokolle Plenum:''' unter beUnity> Dateien> Siedlung Heizenholz> Plenum | |||
Version vom 16. Dezember 2025, 10:32 Uhr
Kommunikation Heizenholz
“Kommunikation Heizenholz” beschreibt alles Wissenswerte zu Informationskanälen in unserer Siedlung: die beUnity-Plattform sowie die Anschlagbretter und andere passende Orte im Haus.
Geht es um Probleme bei der Kommunikation (z.B. zwischen einzelnen Bewohner*innnen oder innerhalb einer WG), welche die Betroffenen nicht lösen konnten, finden sich Informationen unter “Vermittlung bei Konflikten”.
Plenum
Auftrag
Das Plenum ist die Versammlung der Hausleute und das oberste Organ der Siedlung Kraftwerk1 Heizenholz.
Ausgehend von «Art. 48 Siedlungsorganisationen» der Statuten der Genossenschaft Kraftwerk1 wird für das Plenum Folgendes geregelt:
Das Plenum ist zuständig für Fragen des sozialen Zusammenlebens, einschliesslich ökologischer Aspekte im Heizenholz. Dazu gehören:
- Austausch von Anliegen und Ideen, die das Zusammenleben verbessern
- Organisation von Betriebsgruppen (BGs) und Arbeitsgruppen (AGs)
- Durchführung gemeinschaftlicher Aktivitäten
Das Plenum arbeitet an der Vernetzung des Heizenholz’ mit der Genossenschaft Kraftwerk1 und mit der Nachbarschaft.
Das Plenum wird effizient und partizipativ durchgeführt.
Kinder und Jugendliche werden bei den Themen, die sie betreffen, aktiv einbezogen.
Aufgaben
Aufgaben des Plenums sind:
- Siedlungsrelevante Informationen vermitteln
- Beschlüsse fassen zu Grundsätzen und zur Alltagsgestaltung der Siedlung Heizenholz
- Betriebs- und Arbeitsgruppen bilden und beauftragen
- Bestimmen, wie die Spiritbeiträge im Gemeinschaftsfonds verwendet werden sollen und Budgets für Betriebs- und Arbeitsgruppen verabschieden
- Rechnungen von Betriebs- und Arbeitsgruppen und des Hausrats abnehmen
- gemeinschaftliche Aktionstage für saisonale Arbeiten (z.B. Gestaltungs- oder Reinigungsarbeiten) in der Liegenschaft oder im Aussenraum festlegen und organisieren
- den Hausrat wählen und beauftragen
- Aufträge für den Hausrat festlegen
- die Soziokratie-Delegierten wählen und beauftragen
- die Vermietungskommission wählen
- über allfällige neue Projekte entscheiden
Organisation
- Teilnahme: Die Teilnahme am Plenum ist eine wichtige Voraussetzung für unser Zusammenleben, da das Plenum der Ort ist, wo viele Informationen vermittelt und wichtige Angelegenheiten diskutiert und entschieden werden.
- Ordentliche/ausserordentliche Plenen: Jährlich finden vier ordentliche Plenen statt. Bei Bedarf können ausserordentliche Plenen einberufen werden. Ein ausserordentliches Plenum kann einberufen werden:
- von mindestens einem Viertel der Hausleute
- vom Hausrat, durch gemeinsamen Antrag aller Hausrat-Mitglieder
- Einladung: Die Einladung zum Plenum mit einer Traktandenliste erfolgt spätestens zwei Wochen vor dem Plenum.
- Vertretung: Hausleute können sich gegenseitig vertreten lassen. Eine Person darf jeweils nur eine andere Person vertreten. Traktanden müssen von der Person präsentiert werden, die das Traktandum eingereicht hat. Ist sie abwesend, wird das Traktandum vertagt.
- Entscheide: Für Entscheide des Plenums ist grundsätzlich keine Mindestanzahl anwesender Hausleute erforderlich. Gefällte Entscheide der Anwesenden sind gültig.
- Bei den Bewohner*innen verfügt jede Person (inkl. Kinder) über eine Stimme.
- Bei den Mieter*innen von Ateliers verfügt jedes Atelier über eine Stimme.
- Entscheide benötigen eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
Hausrat
Konstituierung und Auftrag
Der Hausrat
- besteht aus drei bis fünf Hausleuten.
- wird vom Plenum gewählt.
- erhält Mandate und spezifische Aufträge vom Plenum.
- kann innerhalb seines Auftrags selber Initiativen ergreifen und aktiv werden.
- verteilt und organisiert seine Aufgaben autonom innerhalb des Hausrats.
- wird für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt, welche nach Ablauf maximal zwei Mal verlängert werden kann, bis auf die maximale Dauer von 6 Jahren.
Die Arbeit des Hausrats wird nicht entlöhnt.
Aufgaben
Aufgaben des Hausrats sind:
- ordentliche und ausserordentliche Plenen einberufen
- 4 Wochen vor dem Plenum zur Einreichung von Traktanden aufrufen
- 2 Wochen vor dem Plenum die Einladung mit Traktanden verschicken
- das Plenum leiten und protokollieren und das Protokoll auf beUnity publizieren
- als Schnittstelle für den Informationsfluss zwischen Hausleuten sowie Betriebsgruppen (BGs) und Arbeitsgruppen (AGs) fungieren
- Informationen, Anträge und Beschlüsse von Betriebs- und Arbeitsgruppen und dem Plenum je nach Bedarf an die Geschäftsstelle von KraftWerk1 weiterleiten
- Informationen, Anträge und Beschlüsse der Geschäftsstelle von KraftWerk1 an die Hausleute, das Plenum sowie die Betriebs- und Arbeitsgruppen weiterleiten
- Informationen, Anliegen und Fragen des ZKJs weiterleiten oder beantworten
- von den Betriebs- und Arbeitsgruppen Abrechnungen – und falls verlangt – Tätigkeitsberichte einfordern und kontrollieren
- den Gemeinschaftsfonds verwalten und die Buchhaltung für die Siedlungsorganisation führen
- gegenüber dem Plenum einen jährlichen Finanzbericht vorlegen
Hausrat: Yves Egli, Ulrich Straub, Julia Weber
Protokolle Plenum: unter beUnity> Dateien> Siedlung Heizenholz> Plenum