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8. Dezember 2025

  • AktuellVorherige 14:2314:23, 8. Dez. 2025Karin Diskussion Beiträge 2.059 Bytes +2.059 Die Seite wurde neu angelegt: „'''Mieter*innen''' Reparaturen und Unterhalt an der Wohnung sind eine Gegenpflicht des Vermieters für den Mietzins. Als Mieter*in musst du kleine Mängel in der Wohnung selbst beheben, wenn das mühelos «von Hand» geht und nicht zu aufwändig ist. Im Fachjargon heisst das «'''kleiner Unterhalt'''». Zu diesem gehören z.B.: Entstopfen des Abwassersyphons beim Lavabo (sofern er mit einfachen Handgriffen geöffnet werden kann), Backbleche oder Duschs…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung