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Die folgenden Begriffe zu unserer Siedlung und zu unserer Genossenschaft werden hier nur kurz erklärt. Über die Links, die in den Erklärungen enthalten sind, erhältst du ausführliche Informationen. | |||
==== | == Anteilkapital == | ||
Mieter*innen der Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk1 bezahlen ein Anteilkapital (nicht zu verwechseln mit dem Mitgliedschaftsanteil). | |||
Genauere Informationen unter: Vermietung> Mietbedingungen | |||
==== | == Arbeitsgruppen (AGs) == | ||
Arbeitsgruppen (AGs) können für zeitlich begrenzte Aktivitäten gebildet werden. Eine AG ist für das Bestehen unserer Siedlung nicht zwingend notwendig, ist für das Zusammenleben aber sehr förderlich. Bei Bedarf kann eine AG um finanzielle Unterstützung anfragen. | |||
==== | == Ausrichtung == | ||
Die Ausrichtung von Kraftwerk1 stellt die Strategie unserer Genossenschaft dar, welche Zukunftsvorstellungen, konkrete Massnahmen und Fokusthemen (Ziele) beschreibt. | |||
==== | == Betriebsgruppen (BGs) == | ||
Betriebsgruppen (BGs) sind für das Funktionieren unserer Siedlung unabdingbar. Sie sind verantwortlich für den Unterhalt verschiedener Räumlichkeiten und für kontinuierliche Aktivitäten in der Siedlung. | |||
==== | == beUnity == | ||
beUnity ist die interaktive Kommunikationsplattform unserer Genossenschaft. Sie ist der wichtigste Kommunikationskanal von Kraftwerk1. | |||
==== | == Budget (Heizenholz) == | ||
Im ersten Plenum des Jahres wird ein Jahresbudget für die Siedlung erstellt und beschlossen. Hierzu gehören Kosten für das ganze Haus und insbesondere die Ausgaben, welche die Betriebsgruppen (BGs) und Arbeitsgruppen (AGs) budgetieren. In Ausnahmefällen können auch im Verlauf des Jahres im Plenum Finanzanträge gestellt und besprochen werden. | |||
==== | == Charta == | ||
Die Charta ist Gründungsdokument von Kraftwerk1, das insbesondere soziale, ökologische und kulturelle Leitlinien für die Genossenschaft Kraftwerk1 enthält. | |||
==== | == Depositenkasse == | ||
In der Depositenkasse von Kraftwerk1 kannst du Geld sicher und zu einem guten Zinssatz anlegen. Dies ermöglicht der Genossenschaft eine möglichst hohe Eigenfinanzierung der Liegenschaften von Kraftwerk1, indem Bankkredite abgelöst werden und die Eigenkapitalbasis so gestärkt wird. | |||
Informationen zur Depositenkasse: Kraftwerk1 | Depositenkasse | |||
Reglement Depositenkasse: Reglement Depositenkasse 1 | |||
==== | == Gemeinschaftsfonds == | ||
Der Gemeinschaftsfond besteht aus Geld, das wir für gemeinschaftliche Anschaffungen und Projekte im Heizenholz verwenden. Der Gemeinschaftsfonds wird durch den Spiritbeitrag aller Mieter*innen von Kraftwerk1 gespiesen. | |||
Weitere Informationen auch unter: Vermietung> Miete | |||
==== | == Generalversammlung (GV) == | ||
Die Generalversammlung (GV) ist die jährlich stattfindende Versammlung der Genossenschaftsmitglieder. Es werden dort u.a. verschiedene Berichte vorgestellt, Diskussionen geführt und Beschlüsse gefasst. | |||
==== | == Geschäftsstelle == | ||
Die Geschäftsstelle ist die zentrale Verwaltungsstelle unserer Genossenschaft. Sie ist für die Organisation, Kommunikation und Umsetzung der operativen Aufgaben zuständig. | |||
==== | == Hausleute == | ||
Bewohner*innen und Ateliermieter*innen der Siedlung Heizenholz | |||
==== | == Hausrat == | ||
Der Hausrat ist für die Koordination zwischen den verschiedenen Gruppen unserer Siedlung zuständig. Er ist auch Ansprechstelle der Siedlung gegenüber der Genossenschaft und für Anliegen von ausserhalb.
Der Hausrat ist zuständig für die Vorbereitung und Leitung des Plenums.
| |||
==== | == Kapitalfonds == | ||
Der Kapitalfonds bezweckt die Herabsetzung des einzuzahlenden Genossenschaftskapitals (Anteilkapital), sofern dieses aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Bewohnerin / des Bewohners nicht in voller Höhe einbezahlt werden kann. | |||
Siehe dazu die Erläuterungen zum Solidaritätsfonds. | |||
Weitere Informationen auch unter: Vermietung> Mietbedingungen | |||
==== | == Jahresbericht == | ||
'''<u>Heizenholz</u>''' | |||
Am ersten Plenum des Jahres stellen die Betriebsgruppen (BGs) ihren Jahresbericht des vergangenen Jahres vor. Wenn sie einen schriftlichen Bericht (Dokument oder Power Point Präsentation) erstellt haben, schicken sie diesen vor dem Plenum an den Hausrat. | |||
'''<u>Genossenschaft Kraftwerk1</u>''' | |||
Dieser Jahresbericht enthält Berichte aus den Siedlungen und verschiedener Gremien der Genossenschaft, die Jahresrechnung sowie Zahlen und Namen. | |||
==== | == Kostenmiete == | ||
Die Miete der Objekte im Kraftwerk1 ist genau so hoch, dass sie die Aufwändungen (tatsächlichen Kosten) unserer Genossenschaft deckt. | |||
Genauere Informationen unter: Vermietung> Miete | |||
==== | == Mitgliedschaftsanteil == | ||
Wenn du der Genossenschaft Kraftwerk1 beitrittst, hast du als Einzelperson einen Mitgliedschaftsanteil von 500 Fr. sowie eine Bearbeitungsgebühr von 50 Fr. zu bezahlen. (Nicht zu verwechseln mit dem Anteilkapital) | |||
Siehe auch: Vermietung> Mietbedingungen | |||
Der Mitgliedschaftsanteil wird nicht verzinst. Wenn du aus der Genossenschaft austrittst, erhältst du den Mitgliedschaftsanteil von 500 Fr. zurück. | |||
====== | Alle Mitglieder von Kraftwerk1 haben an der Generalversammlung (GV) ein Stimmrecht. | ||
== Mietzinsfonds == | |||
Der Mietzinsfonds bezweckt die Verbilligung des Mietzinses. Bewohner*innen der Siedlungen von Kraftwerk1 können unter gewissen Voraussetzungen aus dem Mietzinsfonds Leistungen erhalten. Siehe dazu die Erläuterungen zum Solidaritätsfonds. | |||
== Mobilitätskonzept == | |||
Unser Mobilitätskonzept regelt v.a., wie viele Parkplätze unserer Siedlung zur Verfügung stehen sowie die Dokumentation und das Controlling der Parkplatznutzung. | |||
== Plenum == | |||
Das Plenum ist die Vollversammlung aller Hausleute. Es wird vom Hausrat einberufen und findet viermal im Jahr in der Salle commune statt. Dabei geht es darum, Informationen zu teilen und über Dinge zu sprechen und gemeinsam Entscheidungen zu treffen. | |||
== Solidaritätsfonds == | |||
Der Solidaritätsfonds dient als finanzielle Hilfe an Bewohner:innen der Siedlungen von Kraftwerk1. Die Mittel des Fonds werden über den Spiritbeitrag aller Bewohner*innen und Betrieben von Kraftwerk1 erhoben. Der Solidaritätsfonds besteht aus einem Mietzinsfonds und einem Kapitalfonds. | |||
Bewohner*innen, die nicht in der Lage sind, die volle Miete oder das volle erforderliche Anteilkapital zu bezahlen, können aus dem Mietzinsfonds Leistungen zur Reduktion des Mietzinses bzw. des Anteilkapitals erhalten. Hierfür müssen sie bei der Solidaritätskommission ein Gesuch stellen. | |||
Weitere Informationen unter: Vermietung> Miete | |||
== Solidaritätskommission == | |||
Kraftwerk1-Bewohner*innen mit beschränkten finanziellen Möglichkeiten können bei der Solidaritätskommission eine Mietzinssenkung oder eine Herabsetzung des Anteilkapitals beantragen. | |||
Genauere Informationen unter: Vermietung> Miete | |||
== Soziokratie == | |||
Soziokratie ist ein Selbstorganisationsmodell''',''' mit dem Kraftwerk1 auf allen Ebenen der Genossenschaft arbeitet. Prinzipien der Soziokratie sind, dass Alle gehört und Entscheide gemeinsam im Konsentprinzip zustande kommen. Entscheide werden in Teams getroffen, die sich als Kreise organisieren. | |||
== Spiritbeitrag == | |||
Kraftwerk1-Mietende zahlen monatlich einen selbstdeklarierten Geldbeitrag, den sogenannten Spiritbeitrag, ein. Dieser wird verwendet für den Gemeinschaftsfonds und den Solidaritätsfonds. | |||
Genauere Informationen unter: Vermietung> Miete | |||
== Statuten == | |||
Die Statuten sind ein juristisches Dokument, das die wichtigsten Regeln festhält, nach denen die Genossenschaft Kraftwerk1 funktioniert. | |||
== Strategie == | |||
Heisst heute Ausrichtung | |||
== Veränderungskonferenz == | |||
Wenn in einer Siedlung von Kraftwerk1 mehrere Wohnungen frei werden oder mehrere Bewohner*innen gleichzeitig Bedarf an einer anderen Wohnung haben, können sie sich an einem runden Tisch treffen. Mit Hilfe einer professionellen Moderation suchen sie gemeinsam eine Lösung, die zu Rochaden und damit zu gegenseitigen Wohnungswechseln führt. (Rochaden sind auch für WG-Zimmer möglich.) | |||
Siehe auch unter: Vermietung> Vergabe von Objekten | |||
== Vermietungskommission == | |||
Diese Kommission entscheidet bei Bewerbungen für eine Wohnung (oder einen Arbeitsraum), welche*r Bewerber*in den Zuschlag erhält. | |||
Genauere Informationen unter: Vermietung> Vergabe von Objekten | |||
== Vorstand == | |||
Der Vorstand ist das Führungsorgan der Genossenschaft und für deren Verwaltung verantwortlich. | |||
Aktuelle Version vom 9. Dezember 2025, 18:54 Uhr
Die folgenden Begriffe zu unserer Siedlung und zu unserer Genossenschaft werden hier nur kurz erklärt. Über die Links, die in den Erklärungen enthalten sind, erhältst du ausführliche Informationen.
Anteilkapital
Mieter*innen der Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk1 bezahlen ein Anteilkapital (nicht zu verwechseln mit dem Mitgliedschaftsanteil).
Genauere Informationen unter: Vermietung> Mietbedingungen
Arbeitsgruppen (AGs)
Arbeitsgruppen (AGs) können für zeitlich begrenzte Aktivitäten gebildet werden. Eine AG ist für das Bestehen unserer Siedlung nicht zwingend notwendig, ist für das Zusammenleben aber sehr förderlich. Bei Bedarf kann eine AG um finanzielle Unterstützung anfragen.
Ausrichtung
Die Ausrichtung von Kraftwerk1 stellt die Strategie unserer Genossenschaft dar, welche Zukunftsvorstellungen, konkrete Massnahmen und Fokusthemen (Ziele) beschreibt.
Betriebsgruppen (BGs)
Betriebsgruppen (BGs) sind für das Funktionieren unserer Siedlung unabdingbar. Sie sind verantwortlich für den Unterhalt verschiedener Räumlichkeiten und für kontinuierliche Aktivitäten in der Siedlung.
beUnity
beUnity ist die interaktive Kommunikationsplattform unserer Genossenschaft. Sie ist der wichtigste Kommunikationskanal von Kraftwerk1.
Budget (Heizenholz)
Im ersten Plenum des Jahres wird ein Jahresbudget für die Siedlung erstellt und beschlossen. Hierzu gehören Kosten für das ganze Haus und insbesondere die Ausgaben, welche die Betriebsgruppen (BGs) und Arbeitsgruppen (AGs) budgetieren. In Ausnahmefällen können auch im Verlauf des Jahres im Plenum Finanzanträge gestellt und besprochen werden.
Charta
Die Charta ist Gründungsdokument von Kraftwerk1, das insbesondere soziale, ökologische und kulturelle Leitlinien für die Genossenschaft Kraftwerk1 enthält.
Depositenkasse
In der Depositenkasse von Kraftwerk1 kannst du Geld sicher und zu einem guten Zinssatz anlegen. Dies ermöglicht der Genossenschaft eine möglichst hohe Eigenfinanzierung der Liegenschaften von Kraftwerk1, indem Bankkredite abgelöst werden und die Eigenkapitalbasis so gestärkt wird.
Informationen zur Depositenkasse: Kraftwerk1 | Depositenkasse
Reglement Depositenkasse: Reglement Depositenkasse 1
Gemeinschaftsfonds
Der Gemeinschaftsfond besteht aus Geld, das wir für gemeinschaftliche Anschaffungen und Projekte im Heizenholz verwenden. Der Gemeinschaftsfonds wird durch den Spiritbeitrag aller Mieter*innen von Kraftwerk1 gespiesen.
Weitere Informationen auch unter: Vermietung> Miete
Generalversammlung (GV)
Die Generalversammlung (GV) ist die jährlich stattfindende Versammlung der Genossenschaftsmitglieder. Es werden dort u.a. verschiedene Berichte vorgestellt, Diskussionen geführt und Beschlüsse gefasst.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist die zentrale Verwaltungsstelle unserer Genossenschaft. Sie ist für die Organisation, Kommunikation und Umsetzung der operativen Aufgaben zuständig.
Hausleute
Bewohner*innen und Ateliermieter*innen der Siedlung Heizenholz
Hausrat
Der Hausrat ist für die Koordination zwischen den verschiedenen Gruppen unserer Siedlung zuständig. Er ist auch Ansprechstelle der Siedlung gegenüber der Genossenschaft und für Anliegen von ausserhalb. Der Hausrat ist zuständig für die Vorbereitung und Leitung des Plenums.
Kapitalfonds
Der Kapitalfonds bezweckt die Herabsetzung des einzuzahlenden Genossenschaftskapitals (Anteilkapital), sofern dieses aufgrund der finanziellen Verhältnisse der Bewohnerin / des Bewohners nicht in voller Höhe einbezahlt werden kann.
Siehe dazu die Erläuterungen zum Solidaritätsfonds.
Weitere Informationen auch unter: Vermietung> Mietbedingungen
Jahresbericht
Heizenholz
Am ersten Plenum des Jahres stellen die Betriebsgruppen (BGs) ihren Jahresbericht des vergangenen Jahres vor. Wenn sie einen schriftlichen Bericht (Dokument oder Power Point Präsentation) erstellt haben, schicken sie diesen vor dem Plenum an den Hausrat.
Genossenschaft Kraftwerk1
Dieser Jahresbericht enthält Berichte aus den Siedlungen und verschiedener Gremien der Genossenschaft, die Jahresrechnung sowie Zahlen und Namen.
Kostenmiete
Die Miete der Objekte im Kraftwerk1 ist genau so hoch, dass sie die Aufwändungen (tatsächlichen Kosten) unserer Genossenschaft deckt.
Genauere Informationen unter: Vermietung> Miete
Mitgliedschaftsanteil
Wenn du der Genossenschaft Kraftwerk1 beitrittst, hast du als Einzelperson einen Mitgliedschaftsanteil von 500 Fr. sowie eine Bearbeitungsgebühr von 50 Fr. zu bezahlen. (Nicht zu verwechseln mit dem Anteilkapital)
Siehe auch: Vermietung> Mietbedingungen
Der Mitgliedschaftsanteil wird nicht verzinst. Wenn du aus der Genossenschaft austrittst, erhältst du den Mitgliedschaftsanteil von 500 Fr. zurück.
Alle Mitglieder von Kraftwerk1 haben an der Generalversammlung (GV) ein Stimmrecht.
Mietzinsfonds
Der Mietzinsfonds bezweckt die Verbilligung des Mietzinses. Bewohner*innen der Siedlungen von Kraftwerk1 können unter gewissen Voraussetzungen aus dem Mietzinsfonds Leistungen erhalten. Siehe dazu die Erläuterungen zum Solidaritätsfonds.
Mobilitätskonzept
Unser Mobilitätskonzept regelt v.a., wie viele Parkplätze unserer Siedlung zur Verfügung stehen sowie die Dokumentation und das Controlling der Parkplatznutzung.
Plenum
Das Plenum ist die Vollversammlung aller Hausleute. Es wird vom Hausrat einberufen und findet viermal im Jahr in der Salle commune statt. Dabei geht es darum, Informationen zu teilen und über Dinge zu sprechen und gemeinsam Entscheidungen zu treffen.
Solidaritätsfonds
Der Solidaritätsfonds dient als finanzielle Hilfe an Bewohner:innen der Siedlungen von Kraftwerk1. Die Mittel des Fonds werden über den Spiritbeitrag aller Bewohner*innen und Betrieben von Kraftwerk1 erhoben. Der Solidaritätsfonds besteht aus einem Mietzinsfonds und einem Kapitalfonds.
Bewohner*innen, die nicht in der Lage sind, die volle Miete oder das volle erforderliche Anteilkapital zu bezahlen, können aus dem Mietzinsfonds Leistungen zur Reduktion des Mietzinses bzw. des Anteilkapitals erhalten. Hierfür müssen sie bei der Solidaritätskommission ein Gesuch stellen.
Weitere Informationen unter: Vermietung> Miete
Solidaritätskommission
Kraftwerk1-Bewohner*innen mit beschränkten finanziellen Möglichkeiten können bei der Solidaritätskommission eine Mietzinssenkung oder eine Herabsetzung des Anteilkapitals beantragen.
Genauere Informationen unter: Vermietung> Miete
Soziokratie
Soziokratie ist ein Selbstorganisationsmodell, mit dem Kraftwerk1 auf allen Ebenen der Genossenschaft arbeitet. Prinzipien der Soziokratie sind, dass Alle gehört und Entscheide gemeinsam im Konsentprinzip zustande kommen. Entscheide werden in Teams getroffen, die sich als Kreise organisieren.
Spiritbeitrag
Kraftwerk1-Mietende zahlen monatlich einen selbstdeklarierten Geldbeitrag, den sogenannten Spiritbeitrag, ein. Dieser wird verwendet für den Gemeinschaftsfonds und den Solidaritätsfonds.
Genauere Informationen unter: Vermietung> Miete
Statuten
Die Statuten sind ein juristisches Dokument, das die wichtigsten Regeln festhält, nach denen die Genossenschaft Kraftwerk1 funktioniert.
Strategie
Heisst heute Ausrichtung
Veränderungskonferenz
Wenn in einer Siedlung von Kraftwerk1 mehrere Wohnungen frei werden oder mehrere Bewohner*innen gleichzeitig Bedarf an einer anderen Wohnung haben, können sie sich an einem runden Tisch treffen. Mit Hilfe einer professionellen Moderation suchen sie gemeinsam eine Lösung, die zu Rochaden und damit zu gegenseitigen Wohnungswechseln führt. (Rochaden sind auch für WG-Zimmer möglich.)
Siehe auch unter: Vermietung> Vergabe von Objekten
Vermietungskommission
Diese Kommission entscheidet bei Bewerbungen für eine Wohnung (oder einen Arbeitsraum), welche*r Bewerber*in den Zuschlag erhält.
Genauere Informationen unter: Vermietung> Vergabe von Objekten
Vorstand
Der Vorstand ist das Führungsorgan der Genossenschaft und für deren Verwaltung verantwortlich.